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   OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99 (https://dejure.org/2000,14180)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2000 - 2 L 80/99 (https://dejure.org/2000,14180)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 (https://dejure.org/2000,14180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot; Juristische Person des Privatrechts; Pflicht zur Ausschreibung; Haushaltsrechtliche Bestimmungen; Rechtswidrigkeit des Gebührensatzes; Ansetzen einer Bagatellgrenze; Befolgung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
    Hat eine entsorgungspflichtige Körperschaft ein privates Unternehmen, an dem es beteiligt ist, unter Verstoß gegen das Ausschreibungsgebot mit der Wahrnehmung der Abfallentsorgung beauftragt, verletzt der auf Basis der Selbstkosten (einschl. Gewinn, Körperschaft- und Gewerbesteuer) des Unternehmens kalkulierte Gebührensatz das Kostenüberschreitungsverbot und ist nichtig (wie Senatsurteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 - Die Gemeinde 1998, 304, NordÖR 1998, 314, SchlHA 1998, 264, ZKF 1999, 273).

    Mit seiner am 19. September 1996 erhobenen Klage hat der Kläger geltend gemacht, die in der Abfallgebührensatzung festgelegten Gebührensätze seien aus den im "Stormarn"-Urteil des OVG Schleswig vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 - dargestellten Gründen nichtig.

    Wie der Senat durch das vom Verwaltungsgericht bereits zitierte Urteil vom 24. Juni 1998 zum Verfahren 2 L 113/97 (Die Gemeinde 1998, 304 = GHH 1998, 283 = KStZ 1999, 135 = NordÖR 1998, 314) entschieden hat, ist eine juristische Person des Privatrechts, die unter Mehrheitsbeteiligung des Trägers der Abfallentsorgung allein zu dem Zweck gegründet wird, die Abfallentsorgung durchzuführen, Dritter im Sinne des hier noch anzuwendenden § 3 Abs. 2 Satz 2 AbfG und im Sinne des Vergaberechts.

    Vielmehr geht die - nachträgliche - Unaufklärbarkeit der Höhe der erforderlichen Kosten zu Lasten des Beklagten (vgl. Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

    Der Wortlaut dieses Gesetzes deutet darauf hin, dass wirksame Gebührensätze in kommunalen Satzungen auch dann ermöglicht werden sollen, wenn die in der Vorschrift benannten Körperschaften an in der Vergangenheit vorgenommene Aufgabenübertragungen gebunden sind, ohne bei der Vergabe die Anforderungen des Senatsurteils vom 24. Juni 1998 (2 L 113/97, a.a.O.) erfüllt zu haben.

    Wie die eingehende Überprüfung der im Verfahren 2 L 113/97 (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.) vorgelegten Kalkulationsgrundlagen ergeben hat, ist das davon erfasste Kostenvolumen nicht unerheblich.

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
    Anpassungen eines in der Vergangenheit begründeten und noch bestehenden Rechtsverhältnisses für die Zukunft sind zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (BVerfGE 88, 384, 406 f.; 72, 200, 243).

    Zwar besteht ein uneingeschränktes Verbot rückwirkender Gesetze nach Art. 103 Abs. 2 GG nur für das Strafrecht, doch gebietet der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Schutz des Vertrauens in den Bestand von Rechtsnormen und Rechtsakten bis zu ihrer ordnungsgemäßen Aufhebung eine Beschränkung der zulässigen Rückwirkung belastender Gesetze (BVerfGE 72, 200, 257; 88, 384, 403 m.w.N.).

    Vertrauensschutz wird entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht erst durch einen Abgabebescheid ausgelöst, sondern geschützt ist - wie ausgeführt - das Vertrauen auf den Bestand geltenden Rechts (BVerfGE 88, 384, 404).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
    Anpassungen eines in der Vergangenheit begründeten und noch bestehenden Rechtsverhältnisses für die Zukunft sind zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (BVerfGE 88, 384, 406 f.; 72, 200, 243).

    Zwar besteht ein uneingeschränktes Verbot rückwirkender Gesetze nach Art. 103 Abs. 2 GG nur für das Strafrecht, doch gebietet der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Schutz des Vertrauens in den Bestand von Rechtsnormen und Rechtsakten bis zu ihrer ordnungsgemäßen Aufhebung eine Beschränkung der zulässigen Rückwirkung belastender Gesetze (BVerfGE 72, 200, 257; 88, 384, 403 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
    Der Senat hält an der im Urteil vom 24. Juni 1998 (a.a.O.) ausführlich begründeten Auffassung fest, wonach der Umstand, dass eine Beteiligungsgesellschaft gerade zu dem Zweck gegründet wurde, ihr die Durchführung der Aufgabe der Abfallentsorgung zu übertragen, keine Ausnahme von der Pflicht zur Ausschreibung rechtfertigt.

    Eine Bagatellgrenze, wie sie der Senat im Urteil vom 24. Juni 1998 zum Verfahren 2 L 22/96 (NordÖR 1998, 351 = NVwZ 2000, 102) für zulässig erachtet hat, ist hier schon deshalb nicht anzusetzen, weil nach dem Vortrag des Beklagten auch ein kalkulierter Gewinn in die Gebührenkalkulation eingestellt worden ist.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass das Vertrauen der Betroffenen auf die geltende Rechtslage dann nicht des Schutzes gegenüber sachlich begründeten rückwirkenden Gesetzesänderungen bedarf, wenn dadurch kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht worden wäre (BVerfGE 30, 367, 389), doch ermöglicht die Anwendung von Art. 11 des Änderungsgesetzes die erstmalige Einbeziehung verschiedener Kosten in die Gebührenkalkulation.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
    Materiell-rechtliche Vorschriften sind im Allgemeinen so auszulegen, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur dann gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (BVerwGE 94, 143, 145 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
    Aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit ist daher vom Bundesverfassungsgericht der Verfassungsrechtssatz abgeleitet worden, dass belastende Steuergesetze grundsätzlich ihre Wirksamkeit nicht auf abgeschlossene Tatbestände erstrecken dürfen (BVerfGE 13, 261, 271).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
    Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen (BVerwGE 97, 79, 81 f.).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 16/68

    Landesbauordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
    Eine solche Bestimmung wird derogiert, nicht suspendiert; sie ist von Anfang an nichtig und kann nicht aufleben (BVerfGE 29, 11, 17 zum Verhältnis von Landes- und Bundesrecht).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale

    Dem Verhältnis von gesetzlicher Ermächtigung und darauf gestützter Normsetzung entspricht es vielmehr, dass von einer Ermächtigung erst dann Gebrauch gemacht werden kann, wenn sie vorliegt, und zwar mit dem Inhalt, zu dem sie im Zeitpunkt der Normsetzung ermächtigt (vgl. BVerfGE 34, 9 zum Erlass eines Gesetzes vor Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit; für Rechtsverordnungen vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 -MDR 1979, 825; für kommunale Satzungen vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Juni 1979 - II A 2280/77 - DVBl 1980, 83 ; Hessischer VGH, Urteil vom 26. September 1996 - 5 UE 2338/94 - KStZ 1997, 154 ; OVG Schleswig, Urteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 - SchlHA 2000, 257 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Dem Verhältnis von gesetzlicher Ermächtigung und darauf gestützter Normsetzung entspricht es, dass von einer Ermächtigung erst dann Gebrauch gemacht werden kann, wenn sie vorliegt, und zwar mit dem Inhalt, zu dem sie im Zeitpunkt der Normsetzung ermächtigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - zum Erlass eines Gesetzes vor Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit; für Rechtsverordnungen vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 - MDR 1979, 825; für kommunale Satzungen vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Juni 1979 - II A 2280/77 - DVBl 1980, 83 ; Hessischer VGH, Urteil vom 26. September 1996 - 5 UE 2338/94 - KStZ 1997, 154 ; Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 - SchlHA 2000, 257 ).

    § 10 Abs. 6 KAG hätte nach seiner Änderung in die Eingangsformel aufgenommen werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris = Die Gemeinde, 2000, 231 mwN; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 4 B 8/07 -, Rn. 28, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13

    Rechtsbegriff der Einrichtung; Bestimmungsrecht bezüglich des Abgabegegenstandes;

    Ein zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung unwirksamer Gebührensatz kann nicht nachträglich wieder wirksam werden, da die Regelung aufgrund des Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht suspendiert, sondern derogiert wird (OVG Schleswig, Urt. v. 20.05.1997 - 2 L 129/94 - OVG Schleswig, Urt. v. 21.06.2000 - 2 L 80/99 -, Juris).
  • VG Schleswig, 18.09.2018 - 4 A 311/16

    Niederschlagswassergebühren; wasserführender Graben als Teil der öffentlichen

    Ein zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung unwirksamer Gebührensatz kann nicht nachträglich wieder wirksam werden, da die Regelung aufgrund des Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht suspendiert, sondern derogiert wird (OVG Schleswig, Urt. v. 20.05.1997 - 2 L 129/94 -; OVG Schleswig, Urt. v. 21.06.2000 - 2 L 80/99 -, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16

    Anhebung des Steuersatzes einer Spielgerätesteuer; Beachtung des Zitiergebots;

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).
  • VG Schleswig, 16.01.2020 - 4 A 144/15

    Heranziehung zur Entrichtung eines Niederschlagswasseranschlussbeitrags; Bestehen

    Allerdings folgt daraus keine Gesamtunwirksamkeit der Beitragssatzung (vgl. bei sonstigen Verstößen gegen das Zitiergebot: Förster/Friedersen/Rohde, Praxis der Kommunalverwaltung, LVwG, § 66 Nr. 5; OVG Schleswig, Urteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris; Urteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 - die Gemeinde 2000, S. 231, 232), denn ein Verstoß einzelner, abtrennbarer Teile einer Satzung gegen das Zitiergebot führt nur zur Teilnichtigkeit eben dieses Satzungsbestandteils (vgl. Arndt in Praxis der Kommunalverwaltung, KAG, Kommentar, § 2 Rn. 49, für den Fall, dass Anschlussbeiträge und Benutzungsgebühren gleichermaßen in einer einheitlichen Satzung geregelt werden, die Satzung aber nur die gesetzlichen Rechtsgrundlagen für Beiträge zitiert, nicht jedoch für Gebühren).
  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 32/02
    In dieser Konstellation ist der Gewinnzuschlag grundsätzlich nicht zu beanstanden, denn seine Erzielung entspricht dem Preisrecht (so schon Urt. d. Kammer vom 07.06.1999, - 4 A 768/96 -offen gelassen in OVG Schleswig Urt. v. 21.06.2000, 2 L 80/99 ; vgl. auch Schulte/ Wiesemann in Driehaus, aaO Rdz. 175).
  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 568/02
    In dieser Konstellation ist der Gewinnzuschlag grundsätzlich nicht zu beanstanden, denn seine Erzielung entspricht dem Preisrecht (so schon Urt. d. Kammer vom 07.06.1999, - 4 A 768/96 - offen gelassen in OVG Schleswig Urt. v. 21.06.2000, 2 L 80/99 ; vgl. auch Schulte/ Wiesemann in Driehaus, aaO Rdz. 175).
  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    § 66 Abs. 1 LVwG ist keine bloße Ordnungsvorschrift, wie der Vergleich mit den Soll-Vorgaben des § 66 Abs. 2 LVwG zeigt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, juris, Rn. 39).
  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 295/18

    Vorauszahlung von Hafenbenutzungsgebühren - Unwirksamkeit der Gebührensatzung

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 347/18

    Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren;

  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 348/18

    Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren;

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